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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Novelle des Infektionsschutzgesetzes gebilligt, der Bundespräsident hat es unterschrieben. Die Hochschulen werden darin genauso behandelt wie Schulen – ab einer Inzidenzzahl von 165 ist demnach kein Präsenzunterricht erlaubt. „Die Novelle des Gesetzes geht auf die Besonderheiten der Hochschullehre leider nicht ein“, sagt Rektorin Prof. Dr. Beate Schücking. Sie setzt darauf, dass viele Formate universitärer Lehre, etwa Praktika, weiterhin möglich bleiben. Die Landeswissenschaftsminister sehen das auch so.

„Wir befinden uns an der Universität Leipzig bereits in einem digitalen Semester, aber wir brauchen weiterhin Ausnahmen, beispielsweise in der praktischen Ausbildung in der Medizin und der Zahnmedizin sowie bei Laborpraktika in den Naturwissenschaften, wo wir im Übrigen auch mit einem Wechselmodell arbeiten“, sagt Schücking. „Wir setzen nun darauf, dass es solche Möglichkeiten trotz der Gesetzesnovelle weiter geben kann, zum Beispiel weil viele Formate universitärer Lehre, etwa Praktika, nicht zum klassischen Unterrichtsgeschehen zählen.“ Klassischen Frontalunterricht, der einer Schule vergleichbar wäre, gebe es an der Universität Leipzig schon seit vielen Monaten nicht mehr. „Wir möchten die bisherigen, hygienisch erprobten Praxismöglichkeiten natürlich möglichst erhalten. Sie zu nutzen, hat sich bewährt.“ Natürlich sei davon zu hoffen, „dass die aktuellen Maßnahmen insgesamt greifen und wir in Leipzig weiterhin unter der 165er Schwelle bleiben.“

In einem Schreiben der Landeswissenschaftsminister an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom Freitag, 23. April 2021, heißt es zu der Thematik: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass – ausweislich der Begründung zu § 28b Absatz 3 des Gesetzes – Prüfungen der Hochschulen weiterhin möglich sind. Ausweislich der Begründung sind auch ‚Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren und ähnlichen Einrichtungen‘, weil ebenfalls nicht Unterricht im Sinne des § 28b Absatz 3, weiterhin möglich. Wir legen (den Absatz) so aus, dass hierunter wie bisher auch sämtliche praktischen Ausbildungsabschnitte, zum Beispiel mit Patientenbezug in den Kliniken, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsbestandteile fallen, da diese Präsenzveranstaltungen der Hochschulen nicht mit dem Präsenzunterricht der Schulen vergleichbar sind.“

Michél Kubisch, Leiter Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit der Universität Leipzig, beschäftigt sich natürlich auch mit Folgen der Gesetzesnovelle. „Wir arbeiten derzeit an einem neuen Entwurf unseres Hygienekonzeptes, um die neuen Vorgaben des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes und der kommenden neuen Sächsischen Coronaschutzverordnung einzuarbeiten. Die Vorgabe des neuen Infektionsschutzgesetzes, allen Beschäftigten durch den Arbeitgeber zwei Schnelltestangebote pro Woche anzubieten, wird derzeit in Dresden vorbereitet. Es ist damit zu rechnen, dass die benötigten zusätzlichen Tests in der kommenden Woche noch nicht zur Verfügung stehen.“