Nachricht vom

Am 22. November 2021 ist die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung in Kraft getreten. Der Krisenstab der Universität Leipzig hat daher neue Regelungen für den Universitätsbetrieb beschlossen. Diese gelten bis zum 12.12.2021, dem Ende der Gültigkeit der Notfall-Verordnung.

In sieben Eckpunkten sind Maßnahmen zur 3G-Regel beim Betreten des Arbeitsplatzes, der Nachweispflicht, Durchführung und Dokumentation von 3G, den Tests sowie zum Homeoffice aufgeführt. Gleichzeitig wurden für die Lehre folgende Punkte beschlossen. In aktuellen Rundmails informieren wir Studierende und Beschäftigte über die neuen Maßnahmen, um den Präsenzbetrieb im Wintersemester weiterhin zu ermöglichen.

Rundmail für Studierende

Rundmail für Mitarbeitende

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