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Auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) trafen sich am 25. April 2017 Vertreter der Schulmathematik an Gymnasien mit dem Arbeitskreis Schulmathematik der mathematischen Fachbereiche der vier sächsischen Universitäten. Gemeinsam wurden Möglichkeiten ausgelotet, dem an den Universitäten aus Sicht der Fachwissenschaftler beobachteten besorgniserregenden Rückgang grundlegender mathematischer Kompetenzen bei Studienanfängern zu begegnen. Auf Universitätsseite geben insbesondere Schwächen in elementaren Bereichen wie Bruchrechnen, Termumformungen sowie grundlegendem mathematischen Denken und Verständnis Anlass zur Sorge. Beide Seiten sind sich einig, dass das Abitur schrittweise weiterentwickelt werden sollte.

Dabei wurde von Seiten des SMK betont, dass die Weiterentwicklung von Prüfungsformaten nicht für Sachsen isoliert, sondern im gegenseitigen Einvernehmen mit allen Bundesländern und auf der Grundlage von Bildungsstandards sowie unter Einbeziehung von Schulpraktikern und Fachdidaktikern erfolgen muss. Gleichzeitig geht es um eine Stärkung des Interesses der Schüler für und der Freude der Schüler an der Mathematik.

Schul- und Universitätsseite sind sich einig, dass Abiturprüfungen im Fach Mathematik einen hilfsmittelfreien Teil, der auch grundlegende Elemente aus der Sekundarstufe I in einem ausgewogenen Verhältnis beinhaltet, enthalten sollten. Es soll nach Möglichkeiten gesucht werden, auch Fachwissenschaftler und Fachdidaktiker stärker in die Auswahl und Beurteilung von Prüfungsaufgaben einzubinden. Hinsichtlich der Weiterentwicklung des Lehrplans sieht das SMK kleinere Anpassungen an aktuelle Erfordernisse mittelfristig als durchführbar an. Die Mathematik-Fachberater könnten dazu gemeinsam mit der Arbeitsgruppe den aktuellen Lehrplan analysieren und dem SMK gegebenenfalls geeignete Vorschläge unterbreiten.

Ebenso könnte ein Vorschlag für ein gemeinsames Konzept zur regionalen Lehrerfortbildung an den Universitäten entworfen werden, das auch über die Zeiten einer angespannten Lehrerversorgung mit vermehrten Seiteneinsteigern hinaus die fachliche Kompetenz und Vertrautheit mit aktuellen mathematischen Kenntnissen der Lehrkräfte sichern soll. Für eine von Universitätsseite ebenfalls gewünschte verpflichtende Korrektur eventueller mathematischer Fehler in von privaten Schulbuchverlagen herausgegebenen Lehrbüchern nach Überprüfung durch eine gemeinsame Kommission fehle derzeit die gesetzliche Grundlage.

 

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