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Am 2. Dezember 2021 haben die LandesRektorenKonferenz Sachsen (LRK) und die Berufsakademie Sachsen (BA Sachsen) mit dem Sächsischen Staatsminister für Wissenschaft Sebastian Gemkow ein Eckpunktepapier über „Zusätzliche Maßnahmen für das Wintersemester 2021/2022“ vorgestellt. Die Universität Leipzig unterstützt dieses Papier und führt zwei digitale Solidarwochen ein.

In dem Eckpunktepapier werden vier Maßnahmen beschrieben, die darauf zielen, dass sich die Hochschulen und die BA Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Sie wollen dazu beizutragen, „den Verlauf der Covid-19-Pandemie deutlich zu schwächen sowie die Infektionswellen zu brechen“, heißt es in dem Papier. Man wolle aber gleichzeitig „die Aus- und Weiterbildung derjenigen voranzutreiben, die für die Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in Sachsen die Zukunft mitgestalten.“

Dazu habe man sich mit dem Ministerium auf Eckpunkte verständigt, die bis zum 21. Januar 2022 für den Lehrbetrieb gelten. Die Hochschulen in Sachen und die Berufsakademie Sachsen werden ihre digitale Lehre stärker ausweiten. In ihren Zuständigkeitsbereichen wird noch strikter auf die Einhaltung der 3G-Regelung, der Abstandshaltung sowie Maskenpflicht geachtet. Mit einer Erweiterung der 3G-Zugangsregeln, dass auch Genesene und Geimpften einen Test vorlegen müssen, soll die Testpflicht ausgeweitet werden. Die Hochschulen verschärfen zudem ihre Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte.

Der Krisenstab der Universität hatte bereits am Mittwoch auf den Entwurf dieses Eckpunktepapiers positiv reagiert. Ab 1. Dezember gilt bereits ein neues Hygiene- und Infektionsschutzkonzept, das auf der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Vorordnung basiert. Zusätzlich hat man sich darauf verständigt, dass in die zwei Lehrveranstaltungswochen zwischen dem 13. Dezember 2021 und 9. Januar 2022 weitestgehend online stattfinden. „Damit wollen wir zur Abschwächung des Infektionsgeschehens beitragen“, erläutert Prof. Dr. Thomas Hofsäss, Prorektor für Bildung und Internationales, die Entscheidung. Die wissenschafts- und lehrunterstützenden Einrichtungen wie Bibliotheken und die PC-Tools bleiben für die Mitglieder der Hochschulen zugänglich. Bei diesen Präsenzangeboten gilt während der Onlinewochen die Ausweitung der Testpflicht auf Genesene und Geimpfte zusätzlich zu den Ungeimpften als Zugangsvoraussetzung. „Daher werden wir die Öffnungszeiten in unseren drei Testzentren von drei auf fünf Stunden erweitern, um das Testen allen Lehrenden und Studierenden zu ermöglichen“, sagt Hofsäss. „Wir werden noch intensiver die Einhaltung der Corona-Schutz-Maßnahmen auch in dieser Zeit kontrollieren, um allen ein sicheres Gefühl beim Lernen und Lehren zu geben.“

Seit dem 22. November können bereits in gemeinsamer Abstimmung der Lehrenden mit den Fakultäten und den Studierenden Lehrveranstaltungen im digitalen Format stattfinden. „Bislang haben wir zeigen können, dass die Universität Leipzig mit einer hohen Durchimpfungsquote von circa 90 Prozent unter den gut 30.000 Studierenden weitestgehend im Regelbetrieb arbeiten kann, auch dank der großen Anstrengungen des Lehr- und Verwaltungspersonals“, beschreibt der Prorektor den bisherigen Verlauf des Wintersemesters.