Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Universität ist heute in einer aktualisierten Fassung in Kraft getreten. Die wichtigste Botschaft lautet: Ab sofort gilt auch für Studierende in den Lehrveranstaltungen keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mehr. Für alle anderen Räume (mit Ausnahme der Hochschulambulanzen) und Verkehrsflächen wurde die Pflicht bereits im vergangenen Jahr aufgehoben. Alle Studierenden und Beschäftigten haben wie gewohnt eine Rundmail erhalten.