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Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft. Die bisherigen Formulare zur Krankmeldung verlieren damit ihre Gültigkeit. Nähere Informationen über die Neuregelung und das neue Formular finden Sie unter www.uni-leipzig.de/pruefungsunfaehigkeit.

Bitte beachten Sie, dass bei Staatsprüfungen eventuell abweichende Regelungen und Formulare gelten.