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Der Sächsische Landtag hat wesentliche Änderungen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) beschlossen. Damit gebe es nun etwa für künftige Ausnahmesituationen, vergleichbar mit der Corona-Pandemie, klare gesetzliche Vorgaben für verschiedene Bereiche im Handlungsfeld der Hochschulen im Freistaat Sachsen, heißt es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT) vom 1. Juni 2022.

Konkret wurde das Gesetz in drei Punkten angepasst:

  • Die Möglichkeit Prüfungen auch digital durchzuführen, etwa per Video-Chat, wurde gesetzlich verankert. Dabei wurden insbesondere auch Maßgaben zum Datenschutz eingearbeitet, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Eine Notfallklausel zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Verordnung des SMWKT wurde eingefügt, was es bei längerer Einstellung der Präsenzlehre ermöglicht, schnell zu handeln und drohende Studienabbrüche zu vermeiden.
  • Die zulässige Befristungsdauer für Juniorprofessuren und verbeamtete Akademische Assistent:innen wurde erhöht. Damit kann verhindert werden, dass die Arbeitsverhältnisse von Nachwuchswissenschaftler:innen zu früh enden, wenn sich Projekte pandemiebedingt verzögern.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte zu den beschlossenen Änderungen: „Während der vergangenen Jahre haben die Hochschulen in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium Lösungen gefunden, trotz der zeitweisen, pandemiebedingten Einstellung der Präsenzlehre, den Studienbetrieb im Sinne der Lehrenden und Studierenden fortzusetzen. Auch wenn das insgesamt gut funktioniert hat, muss das Hochschulfreiheitsgesetz aber den Rahmen und Orientierung für die Ausgestaltung von Maßnahmen an den Hochschulen auch in Krisensituationen bieten. Mit den jetzt beschlossenen Änderungen wird genau das gewährleistet.“

Zur Pressemitteilung des SMWKT

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) reagierte verhalten auf die Entscheidung. Man begrüße, dass Studierende die Möglichkeit erhielten, selbst zu entscheiden, ob sie online oder in Präsenz an ihren Prüfungen teilnehmen möchten. Allerdings müsse unter anderem bei den Mindeststandards zum Datenschutz nachgebessert werden. Außerdem seien zahlreiche Vorschläge der KSS hinsichtlich der Regelstudienzeitverlängerung nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt worden.

Zur Pressemitteilung der KSS

 

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