Die nachfolgende Auflistung stellt eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen und ihren Antworten zu verschiedensten Themen um das Promotionsverfahren an der Fakultät für Mathematik und Informatik betreffend dar. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.

Häufige Fragen zur Doktorandenliste

  • Eine Einschreibung auf die Doktorandenliste ist nach der jetzigen Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik nicht verpflichtend, siehe auch Art. 4 PO, wird aber sehr empfohlen. Durch die Einschreibung auf der Doktorandenliste können Sie einen Antrag auf Immatrikulation an der Universität Leipzig stellen und erhalten damit einhergehend das Wahlrecht für Ihre Vertretung, den PromovierendenRat.

 

  • Für die Einschreibung auf die Doktorandenliste senden Sie den ausgefüllten "Antrag auf Aufnahme in die Doktorandenliste" im Original an das Dekanat.
  • Bitte beachten Sie dabei, dass der Antrag die Unterstützung Ihres/ Ihrer Betreuer:in braucht. Ist der/die Betreuer:in keine Hochschullehrer:in der Fakultät oder haben Sie keine Betreuer:in, brauchen Sie eine/n Hochschullehrer:in der Fakultät, der/die Ihren Antrag befürwortet.
  • Der Eintrag in die Doktorandenliste erlischt mit Abschluss bzw. Beendigung des Promotionsverfahrens, spätestens jedoch 5 Jahre nach Eintrag in die Liste.
  • Eine Verlängerung um ein Jahr ist auf Antrag möglich und wird vom zuständigen Promotionsausschuss entschieden.

Wenn Sie an der Fakultät für Mathematik und Informatik einen Antrag zur Aufnahme auf die Doktorandenliste der Fakultät stellen, muss der Befürworter ein Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik sein.

Häufige Fragen zur Beantragung des Promotionsverfahrens

Für die Beantragung eines Promotionsverfahrens stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Durchführung eines Promotionsverfahrens und fügen die laut Promotionsordnung nach § 7 geforderten Unterlagen bei. Bitte stellen Sie uns diese Unterlagen im Original und parallel per Downloadlink zur Verfügung.

  1. Drei gebundene Exemplare der Dissertation, ein Exemplar in elektronischer Form (USB oder CD), sowie 30 Exemplare der maximal vierseitigen Zusammenfassung. Werden im Verlaufe des Promotionsverfahrens zusätzliche Exemplare der Dissertation benötigt, sind diese durch den Antragsteller nachzureichen. Bitte reichen Sie vorerst nur 1 Exemplar der Zusammenfassung ein, da noch nicht feststeht, ob die Verteidigung in Präsenz stattfindet. Die gedruckten Zusammenfassungen sind im Falle einer Präsenzverteidigung nachzureichen.
  2. Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges und Lichtbild;
  3. Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträge;
  4. Amtlich beglaubigte Kopien der urkundlichen Nachweise über die Erfüllung der Vo-raussetzungen gemäß § 5 zur Zulassung zu einem Promotionsverfahren;
  5. Erklärungen des Antragstellers über die Anerkennung der Promotionsordnung, darüber, dass die eingereichte Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form nicht einer anderen Prüfungsbehörde zum Zwecke einer Promotion oder eines anderen Prüfungsverfahrens vorgelegt wurde; darüber, ob und wenn ja, wo, wann und mit welchem Thema frühere erfolglose Promotionsversuche stattgefunden haben.
  6. Gegebenenfalls die Befürwortung des Antrages durch einen Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik (§ 5 Abs. 1 Ziffer 4);
  7. Gegebenenfalls Genehmigung des Antrags auf Zulassung einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch.
  8. Sofern es sich um eine binationale Promotion handelt, die Rahmenvereinbarung mit der ausländischen Universität.
  9. Ohne Anspruch auf Berücksichtigung sollen mindestens vier Gutachter vorgeschlagen werden.

Wir empfehlen bei den Gutachtervorschlägen vorab eine Einwilligung zur Übernahme des Gutachtens einzuholen, um eine Verzögerung des Verfahrens durch Nachbestellung zu vermeiden.

Bitte orientieren Sie sich bei der Einrechung Ihrer Dissertation an den zugehörigen Zeiten der Ausschussitzungen der Promotionsausschüsse und reichen Ihre Arbeit rechtzeitig vor der Sitzung ein, siehe hier. Der Promotionsausschuss Informatik benötigt die Unterlagen spätestens eine Woche vor der Sitzung, der Promotionsausschuss spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Dekanat zur Abgabe der Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Gutachterliste nur um eine Vorschlagsliste handelt, aus denen der Promotionsausschuss nach eigener Einschätzung Gutachter bestellen kann, aber nicht muss. Des Weiteren werden Sie erst nach Eingang der Gutachten und der eventuellen Annahme der Dissertation über die Gutachten informiert.

Häufige Fragen zur Eröffnung

  • Wenn der Promotionsausschuss auf seinem Treffen die Eröffnung des Verfahrens beschlossen hat, werden Sie innerhalb von 14 Tagen eine Information über die Eröffnung des Verfahrens  erhalten (vgl. §9 (1) Promotionsordnung). Des Weiteren können Sie sich im Intranet zu dem jeweiligen Verfahrensstand informieren.

 

Häufige Fragen zum Abschluss des Promotionsverfahrens

Die Selbständigkeitserklärung auch der Lebenslauf müssen nicht zwingend im Pflichtexemplar enthalten sein. Bitte reichen Sie die Selbständigkeitserklärung separat ein, damit sie Ihrer Akte beigefügt werden kann.

  • Leider nein. Bitte senden Sie zusätzlich eine kurze Zusammenfassung (max. 500 Wörter, Word oder Textdatei) für die Fakultätswebseite.

Ja, es ist möglich nicht von Gutachtern eingeforderte Druckexemplare zurückzuerhalten. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung.

Das könnte Sie auch interessieren

Promotionsordnung

mehr erfahren

Promotionsausschuss Informatik

mehr erfahren

Promotionsausschuss Mathematik

mehr erfahren