Die nachfolgende Auflistung stellt eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen und ihren Antworten zu verschiedensten Themen um das Promotionsverfahren an der Fakultät für Mathematik und Informatik betreffend dar. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.

Häufige Fragen zur Doktorandenliste

  • Eine Einschreibung auf die Doktorandenliste ist nach der Neufassung der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik ab sofort eine Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens, siehe auch Art. 4 der Promotionsordnung.
  • Durch die Einschreibung auf der Doktorandenliste können Sie einen Antrag auf Immatrikulation an der Universität Leipzig stellen und erhalten damit einhergehend das Wahlrecht für Ihre Vertretung, den PromovierendenRat.
  • Doktorand:innen, die bis zum Zeitpunkt des Inkraftttretens der der Neufassung Mitglied der Doktorandenliste sind, werden nach Übergangsregeln behandelt.
  • Einen Antrag auf Aufnahme auf die Doktorandenliste und auf Eröffnung des Promotionsverfahrens kann man nur noch über das digitale Promotionsverwaltungssystem DPVS unter stellen: dpvs.uni-leipzig.de/home. Bitte reichen Sie die Originale nach Terminabsprache im Dekanat ein.

    (Stand 30.06.2025).

 

  • Einen Antrag auf Aufnahme auf die Doktorandenliste kann man nur noch über das digitale Promotionsverwaltungssystem DPVS unter stellen: dpvs.uni-leipzig.de/home. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag im Original an das Dekanat.
  • Der Eintrag in die Doktorandenliste erlischt mit Abschluss bzw. Beendigung des Promotionsverfahrens, spätestens jedoch 5 Jahre nach Eintrag in die Liste.
  • Eine Verlängerung um ein Jahr ist auf Antrag möglich und wird vom zuständigen Promotionsausschuss entschieden.

Häufige Fragen zur Beantragung des Promotionsverfahrens

Bitte orientieren Sie sich bei der Einrechung Ihrer Dissertation an den zugehörigen Zeiten der Ausschussitzungen der Promotionsausschüsse und reichen Ihre Arbeit rechtzeitig vor der Sitzung ein, siehe hier. Beide Promotionsausschuss benötigen die Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Dekanat zur Abgabe der Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Gutachterliste nur um eine Vorschlagsliste handelt, aus denen der Promotionsausschuss nach eigener Einschätzung Gutachter bestellen kann, aber nicht muss. Des Weiteren werden Sie erst nach Eingang der Gutachten und der eventuellen Annahme der Dissertation über die Gutachten informiert.

Häufige Fragen zur Eröffnung

Häufige Fragen zum Abschluss des Promotionsverfahrens

  • Leider nein. Bitte senden Sie zusätzlich eine kurze Zusammenfassung (max. 500 Wörter, Word oder Textdatei) für die Fakultätswebseite.

Ja, es ist möglich nicht von Gutachtern eingeforderte Druckexemplare zurückzuerhalten. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung.

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