Das Studienbüro organisiert und koordiniert Ihre Prüfungen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Prüfungszeiträume im aktuellen Studienjahr, An- und Abmeldeverfahren zu den Prüfungen sowie Prüfungs-termine. Für Informationen hinsichtlich Prüfungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren nutzen Sie bitte die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Prüfungszeiträume im Studienjahr 2025/26
- Sommersemester 2026
- Wintersemester 2025/26
09.02.2026 – 27.02.2026
16.03.2026 – 02.04.2026
Allgemeine Prüfungsangelegenheiten
Ab dem Wintersemester 25/26 gelten neue Regelungen für die An-/Abmeldung von Prüfungen. Hier finden Sie Fragen zu diesem Themenbereich beantwortet.
An der Fakultät für Mathematik und Informatik finden die schriftlichen Prüfungen in der Regel in den ersten drei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit ("Erstprüfungszeitraum") statt (siehe Akademisches Jahr).
Die Bekanntgabe der Termine erfolgt üblicherweise bis zum 30. November (im Wintersemester) oder bis zum 31. Mai (im Sommersemester) in AlmaWeb und zeitnah auf dieser Seite.
Wiederholungsprüfungen werden in der Regel im Nachprüfungszeitraum des gleichen Semesters angeboten (siehe Semesterkalender) .
Mit der Modulanmeldung über AlmaWeb/TOOL sind Sie automatisch auch für die Prüfungsleistungen des entsprechenden Modules angemeldet. Eine gesonderte Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich.
Die Prüfungsabmeldung (=Modulabmeldung) ist für Studierende unserer Fakultät sowie anderer Fakultäten im Zeitraum von 29.09.2025 bis 12.01.2026 (12:00 Uhr) über AlmaWeb möglich (Klickanleitung).
Eine Kumulation von Prüfungsterminen liegt vor, wenn
- 4 Prüfungen in einer Kalenderwoche, oder
- 3 Prüfungen an aufeinanderfolgen Tagen, oder
- 2 Prüfungen am selben Tag
angesetzt sind.
Der Antrag auf Verschiebungen von Prüfungen auf Grund von Kumulation von Prüfungsterminen muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Prüfungswoche (Sonntag, 23:59) beim Studienbüro eingehen.
Der Antrag muss als Begründung alle Prüfungstermine des Antragstellers in der relevanten Woche auflisten und die Prüfungen benennen, deren Verschiebung beantragt wird. Bei externen Prüfungsterminen muss ggf. ein Nachweis über den Prüfungstermin und die Anmeldung des Studierenden beigelegt werden
Bitte beachten Sie diese weiteren Regelungen bei der Häufung von Prüfungen in diesem Dokument: Regelungen zur Terminverschiebung
Information zur Prüfungsunfähigkeit
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht!
Wenn Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen können, melden Sie sich bitte unmittelbar prüfungsunfähig und reichen innerhalb von vier Werktagen das Formular mit beiden ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen per Post/per Mail/per Briefkasten im Raum A514 bei uns ein. Bei nicht entschuldigtem Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.
Weitere Informationen sowie das Formular finden sie hier.
Bei Krankmeldung oder Abmeldung mit Anerkanntem Grund zum Prüfungstermin (z.B. Prüfungshäufung oder Erasmussemester) erfolgt die Anmeldung für den nächstangebotenen Prüfungstermin automatisch durch das Studienbüro.
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb, indem Sie auf „Studium“, anschließend auf „Leistungen“, dann auf „Modulergebnisse“ und abschließend ganz rechts auf „Prüfungen“ klicken.
Prüfungsanmeldungen für den Zweitversuch / ersten Wiederholungsversuch
im Erstprüfungszeitraum:
- 29.09.2025 bis 12.01.2026 (12:00 Uhr)
im Nachprüfungszeitraum:
- Anmeldebeginn ist das Prüfungsdatum der Erstprüfung im Semester, Anmeldeende ist eine Woche vor dem Nachprüfungstermin
Die Prüfungsanmeldung für den ersten Wiederholungsversuch erfolgt für alle Studierenden über AlmaWeb (Klickanleitung).
Prüfungsabmeldungen für den Zweitversuch / ersten Wiederholungsversuch
Sofern die Jahresfrist zum Antritt des Zweitversuches noch nicht abgelaufen ist, ist die Prüfungsabmeldung wie folgt möglich:
Im Erstprüfungszeitraum:
- 29.09.2025 bis 12.01.2026 (12:00 Uhr)
im Nachprüfungszeitraum:
- bis eine Woche vor dem Termin der Nachklausur
Die Prüfungsabmeldung für den ersten Wiederholungsversuch erfolgt für alle Studierenden per E-Mail an Frau Steffi Renner.
Bitte beachten Sie, dass ab dem Wintersemester 2025/26 der zusätzliche Antrag auf Drittversuch (zweiten Wiederholungsprüfung) entfällt. Die Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung über Almaweb ersetzt den formlosen Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung.
Prüfungsanmeldungen für den Drittversuch / zweite Wiederholungsprüfung
im Erstprüfungszeitraum:
- vom 29.09.2025 bis zum 12.01.2026 (12:00 Uhr)
im Nachprüfungszeitraum:
- Anmeldebeginn ist das Prüfungsdatum der Erstprüfung im Semester, Anmeldeende ist eine Woche vor dem Nachprüfungstermin
Die Anmeldung erfolgt für alle Studierenden über AlmaWeb (Klickanleitung).
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb, indem Sie auf „Studium“, anschließend auf „Leistungen“, dann auf „Modulergebnisse“ und abschließend ganz rechts auf „Prüfungen“ klicken.
Bitte beachten Sie, dass der Drittversuch (zweite Wiederholungsprüfung) zum nächstmöglichen Prüfungstermin angetreten werden muss! Eine weitere Wiederholungsprüfung – über die 2. Wiederholung hinausgehend – ist nicht zulässig.
Eine Prüfungsabmeldung ist im Drittversuch nicht möglich.
Gemäß den Prüfungsordnungen (PO) sind die
- ersten Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Jahres und
- zweiten Wiederholungsprüfungen zum nächstangebotenen Prüfungstermin
abzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Im Fall von Pflichtmodulen ist dann auch die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden und damit das Studium beendet.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die oben genannten Fristen für die Ablegung der Nach- und Wiederholungsprüfungen.
1. versäumte Modulanmeldung
Informieren Sie sich zum Nachrückverfahren und zur Restplatzvergabe unter Moduleinschreibung. Sobald das Nachrückverfahren abgeschlossen ist, kann grundsätzlich keine Modulanmeldung mehr erfolgen.
2. versäumte Prüfungsanmeldung
- Im Falle Ihres Erstversuchs werden Sie durch die Modulanmeldung automatisch auch zur entsprechenden Modulprüfung angemeldet.
- Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen ist innerhalb der bekanntgegebenen Fristen elektronisch vorzunehmen.
Da für die Prüfungsanmeldung ausreichend Zeit zur Verfügung steht und für alle Studierenden die gleichen Verfahrensbedingungen gelten, müssen Anträge auf eine nachträgliche Anmeldung grundsätzlich abgelehnt werden.
In schwerwiegenden Ausnahmefällen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Der/die Studierende muss nachweisen, dass das Versäumen der Anmeldefrist unverschuldet erfolgte (beispielsweise durch eine längerdauernde Erkrankung, durch einen Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie und Ähnliches). Ein formloser schriftlicher Antrag ist unverzüglich und unter Beifügung der geeigneten Nachweise (bspw. Entlassungsbericht des Krankenhauses) an den Prüfungsausschuss zu stellen und im Studienbüro/Prüfungsmanagement einzureichen.
Für die Nichteinhaltung von Wiederholungsfristen gelten die Rechtsfolgen der Prüfungsordnung.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung.
- Wintersemester
Anmeldezeitraum: bis 07.10.2025, 17:00 Uhr
Abmeldezeitraum: bis 12.01.2026, 12:00 Uhr - Sommersemester
Anmeldezeitraum:
Abmeldezeitraum:
Vordiplomprüfungen
Die Anmeldung zu allen mündlichen Vordiplomprüfungen zur Mathematik erfolgt über das Studienportal AlmaWeb. Bitte teilen Sie uns Wunschprüfer sowie Wunschtermin per E-Mail mit.
| Anmeldezeitraum | |
| Wintersemester | 01.12.2025 – 12.01.2026 |
| Sommersemester |
Diplomprüfungen
Mündliche Diplomprüfungen zur Mathematik beantragen Sie bitte vier Wochen vor der 1. Prüfung im Studienbüro in Raum A 510/A 512. Hierfür nutzen Sie entsprechend Ihres Studiengangs bitte die Antragsformulare für Mathematik oder Wirtschaftsmathematik.
Für die Anmeldung zur Prüfung für Diplomstudiengänge gilt weiterhin:
- Die der jeweiligen Prüfung zugeordneten Leistungsnachweise müssen vorliegen, wobei Scheine des laufenden Semesters nachgereicht werden können.
- Treten Gründe ein, die die Zulassung zu einer Prüfung nicht erlauben, muss sich der bzw. die Studierende trotzdem von einer angemeldeten Prüfung abmelden.
- Für die letzte zum Vordiplom Mathematik oder Wirtschaftsmathematik gehörige Prüfung kann ein Antrag auf Zulassung nur gestellt werden, wenn die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und alle fachlichen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Die Scheine des laufenden Semesters können Sie bis zum Prüfungstermin nachreichen.
Termine Prüfungen
27.11.2025
09:30 – 10:30 Uhr
S 202
24.11.2025
09:30 – 10:30 Uhr
HS 8
23.02.2026
11:15 – 12:15 Uhr
Felix-Klein-Hörsal
23.02.2026
11:15 – 12:15 Uhr
Felix-Klein-Hörsaal
23.02.2026
09:15 – 10:45 Uhr
Felix-Klein-Hörsaal
06.02.2026
07:30 – 09:00 Uhr
Felix-Klein-Hörsaal
05.12.2025
09:30 – 10:30 Uhr
HS 8
09.02.2026
08:00 – 09:00 Uhr
Felix-Klein-Hörsaal
26.11.2025
09:30 – 10:30 Uhr
HS 8
13.02.2026
11:00 – 12:00 Uhr
Raum A03.07